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Zusammenarbeit mit MWC

Klare Leistungen. Gemeinsame Verantwortung. Messbare Wirkung.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit beginnt mit Klarheit. Deshalb definiert MWC vor Projektbeginn, welche Leistungen erbracht werden, welche Arbeitsergebnisse entstehen, welche Mitwirkung auf Kundenseite erforderlich ist und nach welchen Kriterien der Projektfortschritt bewertet wird.

MWC übernimmt Verantwortung für die Qualität, Sorgfalt und Verbindlichkeit der vereinbarten Beratungsleistung. Die nachhaltige Wirkung hängt zugleich von unternehmerischen Entscheidungen, verfügbaren Ressourcen, internen Verantwortlichkeiten und der tatsächlichen Umsetzung im Unternehmen ab.

Zwei Geschäftspartner besprechen eine geöffnete Projektmappe an einem runden Tisch mit Blick auf die Stadt
KI-generiertes Symbolbild: vertrauensvolle Zusammenarbeit. Keine Darstellung des MWC-Teams oder von Mandanten.
01 — Grundprinzipien

Drei Grundsätze der Zusammenarbeit.

Klare Leistung

Leistungsumfang, Arbeitsergebnisse, Zeitrahmen und Vergütung werden vor Projektbeginn nachvollziehbar vereinbart.

Transparenter Ablauf

Projektfortschritt, offene Entscheidungen, Abhängigkeiten und mögliche Risiken werden während der Zusammenarbeit sichtbar gemacht.

Gemeinsame Verantwortung

MWC verantwortet die fachgerechte Beratungsleistung. Entscheidungen und die betriebliche Umsetzung verbleiben beim Auftraggeber.

02 — Vertragsmodell

Eine klare Grundlage für jedes Projekt

Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines B2B-Rahmenberatungsvertrags. Dieser regelt die dauerhaft geltenden Bedingungen der Geschäftsbeziehung, insbesondere Vertraulichkeit, Datenschutz, Vergütung, Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten, Haftung und Vertragslaufzeit.

Für jedes konkrete Projekt wird ergänzend ein Einzelauftrag beziehungsweise eine Leistungsbeschreibung vereinbart. Darin werden der Projektgegenstand, die enthaltenen Leistungen, der zeitliche Rahmen, die vorgesehenen Arbeitsergebnisse, notwendige Mitwirkungen und die Vergütung verbindlich festgehalten.

Damit bleibt die vertragliche Grundlage einheitlich, während jedes Projekt individuell und nachvollziehbar ausgestaltet werden kann.

Rahmenberatungsvertrag

Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit

Einzelauftrag

Konkrete Leistungen, Termine, Ergebnisse und Vergütung

03 — Projektablauf

Von der ersten Einordnung bis zum Projektabschluss

Jedes Projekt folgt einem nachvollziehbaren Ablauf. Umfang und Tiefe der einzelnen Phasen richten sich nach der konkreten Aufgabenstellung.

  1. 01

    Erstgespräch und Einordnung

    Im ersten Gespräch werden Ausgangssituation, Problemstellung und Zielsetzung eingeordnet. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Anliegen fachlich zum Leistungsprofil von MWC passt.

  2. 02

    Leistungsbeschreibung und Angebot

    MWC erstellt einen konkreten Projektvorschlag mit Zielsetzung, Leistungsumfang, Arbeitsergebnissen, Zeitrahmen, erforderlicher Mitwirkung und Vergütung.

  3. 03

    Beauftragung und Projektstart

    Nach Unterzeichnung der erforderlichen Vertragsunterlagen beginnt das Projekt zu dem im Einzelauftrag vereinbarten Zeitpunkt.

  4. 04

    Kick-off und Informationsaufnahme

    Ansprechpartner, Kommunikationswege, Termine, benötigte Unterlagen und Entscheidungsprozesse werden gemeinsam abgestimmt.

  5. 05

    Analyse, Entwicklung und Abstimmung

    Die Bearbeitung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar. Zwischenergebnisse, Risiken und offene Entscheidungen werden regelmäßig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

  6. 06

    Abschluss und weitere Umsetzung

    Die vereinbarten Ergebnisse werden bereitgestellt und in einem Abschlussgespräch oder einer Präsentation eingeordnet. Eine weitere Begleitung kann gesondert vereinbart werden.

04 — Verantwortung

Verbindlichkeit ohne unrealistische Versprechen

Was MWC verbindlich zusagt

MWC schuldet die fachgerechte, sorgfältige und vertragsgemäße Durchführung der im Einzelauftrag vereinbarten Beratungsleistungen.

Dazu können insbesondere gehören:

  • strukturierte Bestands- und Bedarfsanalysen
  • Interviews mit relevanten Verantwortlichen und Beschäftigten
  • Bewertung bestehender Strukturen, Prozesse und Informationsflüsse
  • Identifikation von Risiken, Abhängigkeiten und Handlungsfeldern
  • Entwicklung von Strategien und priorisierten Maßnahmen
  • Erstellung von Management-Roadmaps
  • Konzeption und Moderation von Workshops
  • Dokumentation der erarbeiteten Ergebnisse
  • Unterstützung bei der Steuerung vereinbarter Maßnahmen
  • regelmäßige Abstimmung mit den verantwortlichen Ansprechpartnern

Welche Leistungen und Arbeitsergebnisse im Einzelfall geschuldet werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

Was gemeinsam beeinflusst wird

Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder technischer Erfolg kann nicht unabhängig von den Rahmenbedingungen des Auftraggebers zugesagt werden.

Die Wirkung wird unter anderem beeinflusst durch:

  • die Qualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen
  • die Verfügbarkeit der beteiligten Personen
  • interne Entscheidungs- und Freigabeprozesse
  • die tatsächliche Umsetzung empfohlener Maßnahmen
  • personelle und finanzielle Ressourcen
  • technische und organisatorische Abhängigkeiten
  • Veränderungen des Markt- oder Projektumfelds

MWC macht diese Einflussfaktoren transparent, zeigt Risiken frühzeitig auf und entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber realistische Handlungsoptionen. Entscheidungen über die Umsetzung und deren betriebliche Folgen verbleiben beim Auftraggeber.

MWC verkauft kein abstraktes Erfolgsversprechen. MWC bietet fachliche Kompetenz, strukturierte Analyse, klare Empfehlungen und eine verlässliche Begleitung.

05 — Weitere Informationen

Details der vertraglichen Zusammenarbeit

Neue Erkenntnisse können dazu führen, dass sich Prioritäten oder Anforderungen verändern. Solche Änderungen werden transparent besprochen.

Leistungen, die über den vereinbarten Projektumfang hinausgehen, werden nicht stillschweigend ausgeführt oder berechnet. Stattdessen werden die Auswirkungen auf Leistungsumfang, Zeitplan und Vergütung vorab in einer Ergänzung zum Einzelauftrag festgehalten.

Public Sector

Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern

MWC richtet sein Beratungsangebot auch an öffentliche Auftraggeber und Institutionen. Bei öffentlichen Ausschreibungen richtet sich die Vertragsgestaltung nach den jeweiligen Vergabeunterlagen und den dort vorgegebenen Vertragsbedingungen.

MWC prüft die ausgeschriebenen Anforderungen, bildet den angebotenen Leistungsumfang nachvollziehbar ab und stellt die für das Vergabeverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise bereit.

Soweit eine Ausschreibung neben Beratungsleistungen auch Software-, Entwicklungs- oder Betriebsleistungen enthält, werden diese Bestandteile vertraglich und kalkulatorisch getrennt betrachtet.

Lassen Sie uns Ihre Aufgabenstellung einordnen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir die Ausgangssituation, den konkreten Handlungsbedarf und einen möglichen Rahmen der Zusammenarbeit.

Erstgespräch vereinbaren

Die vorstehenden Informationen beschreiben den grundsätzlichen Ablauf einer möglichen Zusammenarbeit. Sie stellen kein verbindliches Angebot und keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die im jeweiligen Vertrag und Einzelauftrag getroffenen Vereinbarungen.

Moritz Wagener Consulting